Keine dauerhafte Speicherung Ihrer Dokumente · Verschlüsselte Übertragung KI-gestützte Vorprüfung · keine Rechtsberatung i. S. d. RDG
GuardAI/Website-Check
Website-Check

Website rechtlich prüfen — Adresse eingeben, Bericht erhalten.

GuardAI prüft Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und eingebundene Dienste wie Google Fonts, Google Analytics oder YouTube auf DDG, TDDDG, DSGVO und UWG – mit Rechtsgrundlage und konkretem Formulierungsvorschlag.

  • Kein Plugin, kein Login
  • Bericht in 1–2 Minuten
  • 5 Prüfungen/Monat kostenlos
PrüfberichtBeispiel: Website einer Kanzlei
Risiko: kritisch
47Score
1Kritisch
2Warnungen
3Hinweise
KritischGoogle Fonts ohne Einwilligung von Google-Servern geladen § 25 TDDDG · Art. 6 Abs. 1 DSGVO
WarnungImpressum verweist noch auf § 5 TMG § 5 DDG Angaben gemäß § 5 TMG
WarnungErkannte YouTube-Einbettung fehlt in der Datenschutzerklärung Art. 13 DSGVO
Beispielberichtinkl. Formulierungsvorschlägen
Prüfumfang

Was GuardAI auf Ihrer Website prüft.

Fehlerhafte Impressen, Cookie-Banner ohne echte Einwilligung und extern geladene Schriften gehören zu den häufigsten Anlässen für Abmahnungen.

Impressum

Vollständigkeit der Pflichtangaben – inklusive Angaben für reglementierte Berufe wie Kammer und Berufsbezeichnung.

§ 5 DDG§ 18 MStV

Datenschutzerklärung

Abgleich mit den tatsächlich erkannten Diensten: Wird alles genannt, was die Website lädt?

Art. 13 DSGVO

Cookie-Banner & Tracker

Erkennung von Consent-Tools und Trackern wie Google Analytics, Tag Manager, Meta Pixel, Hotjar oder TikTok Pixel – und ob sie ohne Einwilligung laden.

§ 25 TDDDGArt. 6, 7 DSGVO

Extern geladene Inhalte

Google Fonts, YouTube-Einbettungen, Google Maps und weitere Dienste, die Daten an Dritte übertragen – inklusive Drittlandbezug.

Art. 44 ff. DSGVO

Werbung, Preise & Shop-Pflichten

Werbeaussagen, Preisangaben und bei Shops Widerrufsbelehrung und Button-Lösung.

UWGPAngV§ 312j BGB

Barrierefreiheit & Verschlüsselung

Hinweise zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bei B2C-Dienstleistungen und Prüfung der HTTPS-Verschlüsselung.

BFSGHTTPS
Ablauf

Vom Link zum Prüfbericht.

GuardAI ruft die öffentlich erreichbaren Seiten selbst ab. Sie brauchen keinen Zugang zum Server oder CMS.

01

Adresse eingeben

Die URL der Startseite genügt.

02

Abruf & Erkennung

Startseite, Impressum, Datenschutz und AGB werden abgerufen, Dienste und Tracker im Quelltext erkannt.

03

Rechtliche Bewertung

Abgleich mit DDG, TDDDG, DSGVO und UWG – in der Regel in ein bis zwei Minuten.

04

Bericht & Lösung

Befunde nach Schweregrad mit Formulierungsvorschlägen, als PDF für Team oder Webagentur.

Praxis

Drei Fehler, die auf vielen Websites stehen.

Impressum mit „§ 5 TMG“

Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Die Pflichtangaben stehen jetzt in § 5 DDG. Viele Impressen verweisen noch auf das alte Telemediengesetz – ein schneller, aber vermeidbarer Angriffspunkt.

Google Fonts von Google-Servern

Das LG München I hat am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website Google Fonts direkt von Google lud und dabei die IP-Adresse ohne Einwilligung übertrug. Die Lösung: Schriften lokal einbinden.

Cookie-Banner, der nichts verhindert

Für nicht notwendige Cookies und Tracker braucht es eine echte Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Der häufigste Fehler: Der Banner ist da, aber Google Analytics oder das Meta Pixel laden trotzdem sofort beim Seitenaufruf.

Grenzen der Prüfung

GuardAI analysiert den ausgelieferten Quelltext der Startseite und der gefundenen Rechtstexte – kein vollständiger Crawl aller Unterseiten. Inhalte, die erst per JavaScript oder nach einer Einwilligung nachgeladen werden, sind nicht immer vollständig sichtbar. GuardAI ist eine automatisierte Vorprüfung und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

FAQ

Fragen zum Website-Check.

Weitere Fragen? Schreiben Sie an info@guardai.cloud.

GuardAI ruft die Startseite sowie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB ab, erkennt im Quelltext Consent-Tools, Tracker wie Google Analytics oder Meta Pixel und extern geladene Inhalte wie Google Fonts, YouTube oder Google Maps und gleicht das mit DDG, TDDDG, DSGVO und UWG ab.
Nein. Sie geben nur die Adresse der Website ein. Zugangsdaten oder ein Plugin sind nicht nötig.
GuardAI analysiert den ausgelieferten Quelltext. Inhalte, die erst per JavaScript oder nach einer Einwilligung nachgeladen werden, sind nicht immer vollständig sichtbar. Wird ein Rechtstext nicht gefunden, weist der Bericht darauf hin.
Technisch ja, zum Beispiel für Mandanten oder vor einer Zusammenarbeit. Geprüft werden nur öffentlich abrufbare Inhalte.
Weitere Prüfmodule

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