Vertragsprüfung
Unwirksame AGB-Klauseln, Haftungs- und Laufzeitrisiken in PDF, DOCX oder Text erkennen.
Mehr erfahrenGuardAI prüft Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und eingebundene Dienste wie Google Fonts, Google Analytics oder YouTube auf DDG, TDDDG, DSGVO und UWG – mit Rechtsgrundlage und konkretem Formulierungsvorschlag.
Angaben gemäß § 5 TMG
Fehlerhafte Impressen, Cookie-Banner ohne echte Einwilligung und extern geladene Schriften gehören zu den häufigsten Anlässen für Abmahnungen.
Vollständigkeit der Pflichtangaben – inklusive Angaben für reglementierte Berufe wie Kammer und Berufsbezeichnung.
Abgleich mit den tatsächlich erkannten Diensten: Wird alles genannt, was die Website lädt?
Erkennung von Consent-Tools und Trackern wie Google Analytics, Tag Manager, Meta Pixel, Hotjar oder TikTok Pixel – und ob sie ohne Einwilligung laden.
Google Fonts, YouTube-Einbettungen, Google Maps und weitere Dienste, die Daten an Dritte übertragen – inklusive Drittlandbezug.
Werbeaussagen, Preisangaben und bei Shops Widerrufsbelehrung und Button-Lösung.
Hinweise zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bei B2C-Dienstleistungen und Prüfung der HTTPS-Verschlüsselung.
GuardAI ruft die öffentlich erreichbaren Seiten selbst ab. Sie brauchen keinen Zugang zum Server oder CMS.
Die URL der Startseite genügt.
Startseite, Impressum, Datenschutz und AGB werden abgerufen, Dienste und Tracker im Quelltext erkannt.
Abgleich mit DDG, TDDDG, DSGVO und UWG – in der Regel in ein bis zwei Minuten.
Befunde nach Schweregrad mit Formulierungsvorschlägen, als PDF für Team oder Webagentur.
Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Die Pflichtangaben stehen jetzt in § 5 DDG. Viele Impressen verweisen noch auf das alte Telemediengesetz – ein schneller, aber vermeidbarer Angriffspunkt.
Das LG München I hat am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website Google Fonts direkt von Google lud und dabei die IP-Adresse ohne Einwilligung übertrug. Die Lösung: Schriften lokal einbinden.
Für nicht notwendige Cookies und Tracker braucht es eine echte Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Der häufigste Fehler: Der Banner ist da, aber Google Analytics oder das Meta Pixel laden trotzdem sofort beim Seitenaufruf.
GuardAI analysiert den ausgelieferten Quelltext der Startseite und der gefundenen Rechtstexte – kein vollständiger Crawl aller Unterseiten. Inhalte, die erst per JavaScript oder nach einer Einwilligung nachgeladen werden, sind nicht immer vollständig sichtbar. GuardAI ist eine automatisierte Vorprüfung und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
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